Wird eine Stewardess nur in der Luft bezahlt?
Ein verbreitetes Missverständnis besagt, dass Flugbegleiter*innen nur dann bezahlt werden, wenn das Flugzeug tatsächlich in der Luft ist. Tatsächlich ist die Bezahlung komplexer – und nicht so einfach wie oft behauptet.
Nein, Stewardessen und Stewards werden nicht ausschließlich für Flugminuten entlohnt. Zwar spielen die sogenannten „Air Time“-Stunden eine wichtige Rolle bei der Gehaltsberechnung, vor allem bei Billig-Airlines, doch viele Tätigkeiten am Boden – wie das Boarding, Sicherheitschecks oder die Vorbereitung der Kabine – fließen ebenfalls in die Arbeitszeit ein. Bei vielen Fluggesellschaften wird diese Zeit vergütet, auch wenn das Flugzeug noch nicht gestartet ist.
Die Gehaltsstruktur variiert jedoch stark je nach Airline. Während Vollzeit-Airlines wie Lufthansa oder Austrian ihre Crews nach festen Dienstplänen und einem Tarifvertrag bezahlen, arbeiten einige Low-Cost-Carrier mit einem Modell, das hauptsächlich die Flugdauer honorieren. Das kann dazu führen, dass Flugbegleiter bei längeren Bodenphasen oder Verspätungen unterproportional bezahlt werden – ein Punkt, der immer wieder Kritik auslöst.
Zusätzlich erhalten viele Crewmitglieder Zulagen für Übernachtungen, Sonderdienste oder Wochenendarbeit. Auch die Dienstjahre und die Position – etwa als Kabinenleiter*in – beeinflussen das Einkommen.
Für viele ist der Beruf mehr als nur ein Job – er bedeutet Reisen, Abwechslung und Service. Doch die Realität hinter der Uniform ist oft härter als gedacht: lange Schichten, Zeitverschiebungen und unregelmäßige Arbeitszeiten gehören dazu. Die Bezahlung spiegelt diese Herausforderungen nicht immer angemessen wider – besonders bei neuen oder kleineren Gesellschaften.
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