Österreichische Rente im Ausland: Wann bleibt die Krankenversicherung bestehen?

Wenn Sie als Pensionist Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, fragen sich viele, ob die österreichische Rente gekürzt wird. Die gute Nachricht: Die Höhe der Rente selbst bleibt in der Regel unverändert, unabhängig davon, wo Sie leben. Entscheidend ist jedoch, wohin Sie ziehen.

Verlegen Sie sich in einen EU-Staat, in einen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz, bleiben Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in Österreich krankenversichert. Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsbeiträge direkt von Ihrer österreichischen Pension abgezogen werden. Diese Regelung gilt nicht automatisch für alle Länder – außerhalb dieser Regionen verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf österreichische Krankenversicherung.

Wichtig ist, dass Sie sich vor einem Umzug genau über die Regelungen des jeweiligen Landes informieren. In einigen Fällen bestehen bilaterale Abkommen, die den Versicherungsschutz regeln. Zudem sollten Sie klären, ob Sie im neuen Wohnsitzland einer Meldepflicht unterliegen oder ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind.

Die österreichische Gesundheitskasse bietet auf ihrer Website gesundheitskasse.at verlässliche Informationen für Pensionistinnen und Pensionisten mit Bezug zum Ausland. Wer gut vorbereitet ist, kann seine Lebensqualität im Ruhestand auch jenseits der Landesgrenzen sicherstellen – ohne böse Überraschungen bei der Gesundheitsversorgung oder der Rente.

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