Wo kann ich den Familienbonus beantragen?
Eltern in Österreich können den sogenannten Familienbonus Plus entweder über ihren Arbeitgeber oder direkt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Beide Wege sind einfach und gut zugänglich.
Möchten Sie den Bonus über den Arbeitgeber beantragen, benötigen Sie das Formular E30. Dieses reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein. Sobald es bewilligt ist, wird der Betrag direkt in Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt – das bedeutet eine sofortige Entlastung. Besonders praktisch: Der Betrag wird dann monatlich ausbezahlt und nicht erst nachträglich zurückerstattet.
Alternativ können Sie den Familienbonus Plus auch im Rahmen Ihrer jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie den Bonus nicht laufend beziehen möchten oder wenn sich Ihre familiären oder steuerlichen Verhältnisse im Jahr geändert haben. Die notwendigen Informationen und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at.
Unabhängig vom gewählten Weg: Der Familienbonus Plus ist eine wertvolle Unterstützung für Familien. Er mindert die Steuerlast und wird pro Kind ausbezahlt. Wichtig ist, dass Anspruchsvoraussetzungen wie das In-Österreich-Leben des Kindes und die finanzielle Unterstützung durch die Eltern erfüllt sind.
Wer unsicher ist, welcher Weg der beste ist, kann sich auf transparenzportal.gv.at einen Überblick verschaffen oder direkt beim Finanzamt beraten lassen.
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