<h2>Minijobs</h2> <p>Für die Anmeldung ist es daher erforderlich, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gleich zu Beginn der Beschäftigung (spätestens zwei Wochen nach deren Beginn) eine <strong>Mitgliedsbescheinigung</strong> vorlegt.</p> <p>02.01.2024</p>

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