Wo Rentner die Betriebsrente in der Steuererklärung eintragen

Als Rentner erhält man oft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Diese Betriebsrente muss bei der Steuererklärung angegeben werden – aber wo genau?

Die Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung werden in der Steuererklärung in der Anlage R erfasst. Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung: Je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, trägt man die Betriebsrente in unterschiedliche Felder ein.

Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, erfolgt der Eintrag in Feld 31 der Anlage R unter „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen“. Bei diesen Renten ist bereits ein Teil als steuerfrei eingerechnet – der Rest muss versteuert werden.

Wer dagegen eine Betriebsrente aus einem Altvertrag vor 2005 bezieht, trägt diese in Feld 36 ein. Diese älteren Verträge werden anders behandelt, oft sind höhere Anteile steuerfrei, da sie nach altem Recht laufen.

Es ist wichtig, den richtigen Feldercode zu nutzen, weil sich das auf die Steuerlast auswirkt. Wer unsicher ist, sollte einen Steuerberater konsultieren oder auf die offiziellen Hinweise des Finanzamts achten. Falsche Angaben können zu Nachforderungen führen.

Zusammengefasst: Betriebsrenten gehören in die Anlage R – je nach Vertragsbeginn entweder in Feld 31 oder 36. Wer das beachtet, sorgt dafür, dass seine Steuererklärung korrekt bleibt und mögliche Erstattungen nicht verloren gehen.

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