Wo Rentner die Energiepauschale eintragen

Als Rentner fragt man sich leicht: Wo trage ich die 300 Euro Energiepreispauschale in der Steuererklärung ein? Die Antwort ist einfacher, als viele denken. Es gibt kein extra Feld für diese Pauschale – weder in Papierform noch im digitalen Steuerformular.

Die 300 Euro wurden im Jahr 2022 direkt auf die Bruttorente überwiesen. Deshalb muss dieser Betrag bereits bei der Angabe Ihres gesamten Bruttoeinkommens enthalten sein. Wenn Sie Ihre Rente und die Gutschrift der Energiepauschale zusammengezählt haben, tragen Sie die Gesamtsumme an der dafür vorgesehenen Stelle ein – und zwar unter „Einkünfte aus Renten“.

Wichtig: Die Pauschale ist steuerfrei, muss aber dennoch im Rahmen Ihrer Gesamteinkünfte ausgewiesen werden. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag automatisch, wenn es Ihren Steuersatz berechnet. Wer hier nichts extra einträgt oder den Betrag vergisst, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt.

Viele Rentner haben die Zahlung bereits im Frühjahr 2023 erhalten. Wer unsicher ist, kann einen Steuerberater konsultieren oder sich an den Elster-Assistenten halten – dort wird der korrekte Umgang mit der Pauschale gut erklärt. Hauptsache: Alles vollständig und richtig angegeben, damit es später keine Nachforderungen gibt.

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