Wie das Finanzamt von einer Schenkung erfährt
Wenn jemand eine Schenkung erhält, fragt sich oft: Woher weiß das Finanzamt eigentlich davon? Die Antwort hängt davon ab, wie die Schenkung erfolgt. Bei bestimmten Vermögenswerten – vor allem bei Grundstücken – ist eine Beurkundung durch einen Notar oder ein Gericht zwingend. In diesen Fällen ist der Notar gesetzlich verpflichtet, die Schenkung automatisch an das zuständige Finanzamt zu melden. Das Gleiche gilt, wenn ein Gericht an der Übergabe beteiligt ist.
Diese Meldepflicht stellt sicher, dass der Staat über größere Vermögensübertragungen informiert ist und prüfen kann, ob Steuern anfallen. Selbst wenn kein Geld fließt, handelt es sich bei einer Schenkung um eine steuerrelevante Leistung. Wichtig ist dabei auch der Freibetrag: Jeder Empfänger kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Summe steuerfrei erhalten – je nach Verwandtschaftsgrad. Bei Kindern liegt dieser Freibetrag zum Beispiel deutlich höher als bei befreundeten Personen.
Was viele nicht bedenken: Auch wenn niemand etwas meldet, kann das Finanzamt auf andere Weise von der Schenkung erfahren – etwa durch Nachforschungen im Rahmen einer Erbschaftssteuerprüfung oder durch Hinweise Dritter. Es lohnt sich daher, offen und frühzeitig mit dem Finanzamt umzugehen. Eine freiwillige Meldung kann unter Umständen sogar zu einer strafbefreienden Selbstanzeige führen, falls etwas übersehen wurde.
Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – bei der Bank, einem Steuerberater oder seiner Volksbank Raiffeisenbank. So bleibt man auf der sicheren Seite und vermeidet unliebsame Überraschungen.
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