Kann ein Psychotherapeut krank schreiben? (Teil 1)

Die Frage, ob eine psychotherapeutische Praxis eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen darf, ist für viele Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung. Wenn die seelische Belastung durch den Beruf, private Krisen oder eine ernsthafte psychische Erkrankung wie Depressionen oder Angststörungen übermächtig wird, ist der Gang zum Therapeuten oft der erste Schritt. Doch die rechtlichen Regelungen dazu in Deutschland sind komplex und hängen stark von der konkreten Qualifikation des Behandlers ab.

Grundlagen: Wer darf in Deutschland überhaupt krankschreiben?

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeits- und Sozialrecht eine strenge Unterscheidung zwischen verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen.

  • Ärztliche Psychotherapeuten: Hierbei handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte (meist Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin), die zusätzlich eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Da sie approbierte Ärzte sind, dürfen sie uneingeschränkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

  • Psychologische Psychotherapeuten: Diese Expertinnen und Experten haben ein Studium der Psychologie und eine mehrjährige Zusatzausbildung in Psychotherapie abgeschlossen. Obwohl sie exzellent darin ausgebildet sind, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln, durften sie lange Zeit keine eigenständigen Erst-Krankschreibungen ausstellen, da das Kassenarztrecht dies traditionell nur Ärzten vorbehielt.

Aktuelle rechtliche Entwicklungen und Reformen

Um Versorgungslücken zu schließen und Wege für Patientinnen und Patienten zu verkürzen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Reformen angestoßen. So wurde im Rahmen rechtlicher Anpassungen (unter anderem durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie nachfolgende Bestimmungen) intensiv über die Befugnisse von psychologischen Psychotherapeuten diskutiert.

Dennoch bleibt im Praxisalltag wichtig zu differenzieren: Wer sich in Behandlung bei einem rein psychologischen Psychotherapeuten befindet, stößt bei der direkten Ausstellung einer AU-Bescheinigung teilweise noch auf bürokratische Hürden, weshalb in vielen Fällen für die Krankschreibung zusätzlich der Hausarzt oder ein Facharzt aufgesucht werden muss, sofern keine entsprechende ärztliche Kassenzulassung vorliegt.

Möchten Sie, dass ich den zweiten Teil des Artikels mit konkreten Handlungsschritten für Betroffene fortsetze?

Rechtliche Regelungen und Auswege bei psychischer Belastung

Die aktuelle Gesetzeslage in der Praxis

Zwar dürfen ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, da sie über eine medizinische Ausbildung verfügen, bei psychologischen Psychotherapeuten sieht dies jedoch anders aus. Da Letztere kein Medizinstudium absolviert haben, sind sie nach deutschem Recht aktuell nicht berechtigt, eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber auszustellen.

Dies führt im Alltag häufig zu bürokratischen Hürden. Betroffene, die sich mitten in einer kräftezehrenden psychologischen Therapie befinden und wegen ihrer Belastung nicht arbeiten können, müssen für die offizielle Krankmeldung dennoch zusätzlich eine Praxis aufsuchen, die dazu befugt ist.

Alternativen und medizinische Anlaufstellen

Wer feststellt, dass die berufliche Belastung den Rahmen sprengt und eine Pause unumgänglich ist, kann auf folgende medizinische Anlaufstellen zurückgreifen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte: Sie sind oft die erste und unkomplizierteste Anlaufstelle, da sie die Situation einschätzen und eine Erst-Krankschreibung ausstellen können.

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie: Diese Spezialisten kombinieren medizinisches Fachwissen mit psychologischer Expertise und dürfen uneingeschränkt krankschreiben.

  • Enger Austausch: Psychologische Therapeuten geben ihren Patienten oft einen schriftlichen Befund oder eine Einschätzung mit, die den Gang zum Hausarzt oder Psychiater erleichtern kann.

Blick in die Zukunft

Die Forderungen nach einer Reform werden seit Jahren lauter. Berufsverbände und Kammern setzen sich intensiv dafür ein, dass künftig auch psychologische Psychotherapeuten die Befugnis erhalten, ihre Patienten direkt arbeitsunfähig zu schreiben. Damit sollen unnötige Doppeltermine, zusätzliche Wege und eine noch größere Belastung für ohnehin erschöpfte Menschen vermieden werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt es jedoch essenziell, den Gang zum Arzt oder Psychiater parallel zur laufenden Therapie einzuplanen.

Wichtiger Hinweis: Wenn du merkst, dass dir alles zu viel wird, sprich offen mit deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten über die nächsten Schritte. Gemeinsam findet ihr den besten Weg, um dich zu entlasten.

Hattest du selbst schon einmal das Problem, dass du für eine Krankschreibung extra die Praxis wechseln musstest?