Inhaltsverzeichnis
- 1. Wenn die Kündigung und die Krankheit zusammenfallen
- 2. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses
- 3. Das „Nachbeschäftigungsverhältnis“ und die Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- 4. Die richtige Taktik nach der Kündigung: Worauf Sie jetzt achten müssen
Wenn die Kündigung und die Krankheit zusammenfallen
Die Situation ist für Arbeitnehmer psychisch und physisch oft extrem belastend: Man erhält die Kündigung vom Arbeitgeber und wird kurz darauf – oder ist bereits während der laufenden Kündigungsfrist – arbeitsunfähig krank. Sofort kreisen die Gedanken um die finanzielle Existenz. Wer kommt für den Verdienst auf, wenn der Job wegfällt und man das Bett hüten muss? Springt die Krankenkasse ein, zahlt der Arbeitgeber weiter oder zahlt gar die Agentur für Arbeit?
Das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bietet hier einen klaren, wenn auch auf den ersten Blick komplexen gesetzlichen Rahmen. Die entscheidenden Weichenstellungen hängen davon ab, ob die Erkrankung vor oder nach dem Zugang der Kündigung eingetreten ist und ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder bereits beendet wurde.
Die gesetzliche Entgeltfortzahlung während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses
Solange das Arbeitsverhältnis rechtlich noch besteht – also während der gesamten Kündigungsfrist –, gilt grundsätzlich der normale gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG).
Der Grundsatz: Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt für die Dauer von bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiterzuzahlen.
Keine Benachteiligung durch Kündigung: Eine Kündigung ändert erst einmal nichts an den regulären Pflichten des Arbeitgebers. Weder eine ordentliche noch eine fristgerechte Kündigung entbindet den Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlung, selbst wenn der Arbeitnehmer bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben ist.
Der Sonderfall: Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus
Besonders wichtig wird es, wenn die Krankheit über das offizielle Ende des Arbeitsverhältnisses (das Ablaufdatum der Kündigungsfrist) hinaus andauert. Hier greift eine essenzielle Unterscheidung im Gesetz:
Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, während der Arbeitnehmer krank ist, entsteht nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein Anspruch mehr gegen den alten Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung über die sechs Wochen hinaus (bzw. über das Beschäftigungsende hinaus, sofern die sechs Wochen noch nicht ausgeschöpft waren).
Für die Zeit nach dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses tritt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt das Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis und die Versicherung ohne Unterbrechung ineinandergreifen.
Das „Nachbeschäftigungsverhältnis“ und die Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Ein oft unterschätzter Aspekt des Arbeitsrechts betrifft die Kündigung im bereits erkrankten Zustand. Wenn ein Mitarbeiter bereits arbeitsunfähig erkrankt ist und während dieser bestehenden Krankheit eine Kündigung ausspricht, läuft die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers grundsätzlich für die maximal sechs Wochen weiter – jedoch nur solange das Arbeitsverhältnis formal noch besteht.
Wichtig ist hierbei auch der sogenannte Kündigungsschutz (etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Eine Krankheit schützt per se zwar nicht vor einer Kündigung (weder betriebs-, personen- noch verhaltensbedingt), aber die Hürden für den Arbeitgeber sind hoch und formelle Fehler bei der Kündigung führen schnell zur Unwirksamkeit.
Die richtige Taktik nach der Kündigung: Worauf Sie jetzt achten müssen
Wenn Sie im Krankheitsfall gekündigt werden, stehen Sie oft vor einer doppelten Belastung. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen: Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht bietet Ihnen ein starkes Sicherheitsnetz. Wer seine Rechte kennt, kann unberechtigte Kürzungen abwehren und finanzielle Sicherheit schaffen.
Klares Vorgehen für maximale Sicherheit
Um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung und späteres Krankengeld lückenlos zu sichern, sollten Sie strategisch vorgehen:
Nahtlose Krankschreibung: Lassen Sie sich lückenlos krankschreiben. Jede Lücke zwischen dem Ende der Entgeltfortzahlung und dem Beginn des Krankengeldes kann zu bitteren finanziellen Verlusten führen.
Meldepflichten einhalten: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit. Auch wenn Sie gekündigt sind, gelten Ihre vertraglichen Pflichten in der restlichen Kündigungsfrist uneingeschränkt weiter.
Krankenkasse einschalten: Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Klären Sie ab, ab wann das reguläre Krankengeld greift, damit die Auszahlung ohne Verzögerung anläuft.
Rechtlichen Rat einholen: Scheuen Sie sich nicht, bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder den DGB bzw. eine Gewerkschaft hinzuzuziehen. Oft stecken hinter verweigerten Zahlungen Formfehler, die sich schnell korrigieren lassen.
Klare Kante gegen Schikane
Meine klare Haltung dazu: Lassen Sie sich von formalen Hürden nicht einschüchtern. Arbeitgeber versuchen in Trennungssituationen manchmal, finanzielle Verpflichtungen durch geschickte Auslegung von Fristen zu umgehen. Bleiben Sie konsequent, dokumentieren Sie jeden Arztbesuch und jede Mitteilung schriftlich und bestehen Sie auf Ihrem guten Recht.
Krankheit ist ohnehin eine Ausnahmesituation – finanzielle Sorgen sollten in dieser Phase nicht auch noch auf Ihren Schultern lasten. Nutzen Sie die gesetzlichen Puffer, die Ihnen zustehen, und sichern Sie sich ab.
Haben Sie bereits konkrete Schritte unternommen, um Ihren Krankengeldanspruch zu klären?
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