Wer nach dem Tod eines geliebten Menschen plötzlich vor den Trümmern des Alltags steht, möchte sich ungern mit Paragrafen herumschlagen. Doch die Banken, das Grundbuchamt und Versicherungen kennen kein Pardon. Die kurze Antwort lautet: Sie benötigen in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament nebst Eröffnungsprotokoll, um Ihre Stellung als Alleinerbe wasserdicht zu belegen. Ehrlich gesagt ist der Weg dorthin oft steiniger als gedacht, denn das deutsche Erbrecht ist ein bürokratisches Monster, das keine Fehler verzeiht. Ohne den richtigen Nachweis bleiben Konten eingefroren und Immobilien unantastbar, was die Abwicklung des Erbes zur Geduldsprobe macht.
Wie kann ich nachweisen dass ich alleinerbe bin und welche Hürden stehen mir beim Nachlassgericht im Weg?
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