Wie buche ich ChatGPT im Unternehmen?

Immer mehr Unternehmen nutzen KI-Tools wie ChatGPT, um Arbeitsabläufe zu beschleunigen – sei es für Texte, E-Mails oder interne Analysen. Doch wie wird so ein Abonnement richtig gebucht? Die Antwort hängt vom Kontenrahmen ab, meistens orientiert man sich hier am SKR 04, besonders im DATEV-System.

Die gängigste Buchung erfolgt auf Konto 6610 „Softwaremieten“. Dieses Konto ist ideal, wenn du das monatliche Abo von ChatGPT als digitale Dienstleistung oder Nutzungsrecht ansiehst – ähnlich wie eine Lizenzmiete. Denn technisch gesehen erhältst du keine Software, die du herunterlädst, sondern Zugriff auf ein cloudbasiertes System.

Andere Konten wie „Beratung“ oder „Sachkosten“ wären hier weniger passend, schließlich handelt es sich nicht um eine klassische Dienstleistung eines Beraters, sondern um die Nutzung eines Programms. Wichtig ist, dass du den Beleg korrekt einordnest: Bei einem reinen Nutzungsentgelt passt Konto 6610 am besten.

Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in deine bisherige Buchungspraxis – hast du bereits andere Abos wie Office 365 oder andere KI-Tools gebucht? Meistens gilt dasselbe Prinzip. Und: Behalte den Überblick, denn solche Kosten summieren sich. Die richtige Buchung sorgt nicht nur für saubere Bücher, sondern erleichtert auch die steuerliche Absetzbarkeit.

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