Bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos bin?

Ja, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie in der Regel weiterhin krankenversichert. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in dieser Zeit grundsätzlich Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das bedeutet: Sie bleiben ohne zusätzlichen Aufwand Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, und Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Dies gilt für alle, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben – also in der Regel für Personen, die mindestens ein Jahr vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert waren. Die Beiträge werden direkt von der Agentur für Arbeit an die Krankenkasse gezahlt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Sollten Sie jedoch privat krankenversichert sein, sieht die Lage etwas anders aus. In diesem Fall übernimmt die Agentur unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil Ihres Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wichtig ist, dass dieser Betrag begrenzt ist – er entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Satz der gesetzlichen Krankenversicherung. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen.

Eine ähnliche Regelung gilt auch für die Altersvorsorge: Bei Bezug von Arbeitslosengeld I kann die Agentur Beiträge zur Riester-Rente oder in bestimmten Fällen zur privaten Altersvorsorge erstatten.

Wenn Sie unsicher sind, ob oder wie Sie versichert sind, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrer Krankenkasse. So stellen Sie sicher, dass Sie in jedem Fall abgesichert bleiben.

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