Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn du deinen Job verlierst, bleibt deine Krankenversicherung zunächst weiter bestehen. Doch wie sie weitergeführt wird, hängt davon ab, was du danach machst. Wenn du dich arbeitslos meldest und Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst – zum Beispiel Arbeitslosengeld I – übernimmt diese in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Du musst also nichts zusätzlich zahlen und bleibst voll versichert.

Anders sieht es aus, wenn du dich nicht arbeitslos meldest, etwa weil du von deinen Ersparnissen lebst oder eine Auszeit planst. Dann endet deine Pflichtversicherung über die letzte Beschäftigung. Um weiterhin einen Anspruch auf medizinische Versorgung zu haben, musst du dich **freiwillig versichern**. Das gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. Die Kosten trägst du dann selbst.

Die Höhe der Beiträge hängt von deinem früheren Versicherungsstatus ab – bei freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse orientieren sie sich meist am letzten Gehalt. Wer privat versichert war, sollte mit seiner Kasse sprechen, um die weiteren Optionen zu klären.

Wichtig: Auch wenn du vorübergehend keine Einkünfte hast, solltest du nicht auf einen Versicherungsschutz verzichten. Eine Unterbrechung kann später zu Problemen führen – etwa bei der Rückkehr in die Pflichtversicherung oder bei der Finanzierung von Behandlungen. Wer unsicher ist, sollte seine Krankenkasse oder einen unabhängigen Berater konsultieren.

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