Haben Relativsätze ein Subjekt?

Die Frage, ob Relativsätze ein Subjekt haben, führt leicht zur Verwirrung – denn es kommt darauf an, wie man den Satz betrachtet. Ein Relativsatz selbst enthält immer ein eigenes Subjekt, das sich oft auf das Bezugswort (den Relativsatz-Einleiter) bezieht. Zum Beispiel: „Der Mann, der dort winkt, ist mein Onkel.“ Hier ist „der“ das Subjekt im Nebensatz „der dort winkt“.

Interessant wird es, wenn man fragt, ob ein ganzer Relativsatz selbst als Subjekt im Hauptsatz dienen kann. Das ist selten, aber möglich. Meistens tritt der Relativsatz als Attribut auf, das ein Nomen näher bestimmt. Doch in speziellen Fällen kann ein Relativsatz – wie auch andere Nebensätze – die Rolle eines Subjekts übernehmen. Solche Konstruktionen sind stilistisch gehoben und kommen vor allem in der Schriftsprache vor.

So kann man sagen: „Was du gesagt hast, trifft zu.“ Hier ist der indirekte Fragesatz das Subjekt. Ähnlich funktionieren auch Relativsätze in besonders gebundenen Kontexten, etwa in faktischen quod-Sätzen oder in der antikennachahmenden Sprache. In der Umgangssprache sind solche Fälle allerdings ungewöhnlich.

Zusammenfassend: Der Relativsatz hat stets ein inneres Subjekt, und in bestimmten literarischen oder formellen Konstruktionen kann der ganze Satz sogar als Subjekt im übergeordneten Satz fungieren. In den meisten Alltagssituationen ist das zwar nicht der Fall, doch wer feine Nuancen der deutschen Grammatik liebt, wird diese Ausnahmen schätzen.

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