Geschäftsunfähigkeit im Erwachsenenalter: Wann Verträge ungültig sind

Die rechtliche Handlungsfähigkeit ist ein zentraler Baustein unseres Alltagssystems. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres werden Menschen voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen, Einkäufe tätigen oder Finanzgeschäfte abwickeln. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch volljährige Personen als geschäftsunfähig eingestuft werden.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Person aufgrund einer geistigen Behinderung, einer schweren psychischen Erkrankung oder einer dauerhaften Beeinträchtigung der Geistestätigkeit nicht mehr in der Lage ist, ihren freien Willen unabhängig zu bestimmen. Die gesetzliche Regelung dient hierbei primär dem Schutz der betroffenen Person vor finanzieller Überforderung oder Ausbeutung.

Schließt eine geschäftsunfähige erwachsene Person ohne die erforderliche Zustimmung ihres rechtlichen Betreuers oder Vormunds ein Geschäft ab, ist dieser Vertrag von Anfang an nichtig. Das bedeutet, dass rechtlich kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und erbrachte Leistungen zurückabgewickelt werden müssen.

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