Blitzer-App in der Probezeit: A- oder B-Verstoß?

Wer während der Probezeit eine Blitzer-App nutzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Eintrag in Flensburg. Viele fragen sich dabei: Handelt es sich um einen A- oder B-Verstoß? Die klare Antwort lautet: Es ist ein B-Verstoß.

Während A-Verstöße in der Regel schwerwiegendere Delikte wie Trunkenheit am Steuer betreffen, fallen Ordnungswidrigkeiten wie die Nutzung von Radarwarner-Apps in die Kategorie B. Das klingt vielleicht weniger dramatisch – doch auch hier droht ein Bußgeld und, was für Fahranfänger besonders unangenehm ist, ein Punkt in Flensburg.

Seit geraumer Zeit ist klar: Das Nutzen von Apps, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, gilt als Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn die App nur im Hintergrund läuft oder nur als Navigationshilfe genutzt wird – sobald sie Standorte von Blitzern anzeigt, kann das teuer werden. Die Behörden argumentieren, dass solche Tools die Verkehrssicherheit gefährden, da sie Fahrer möglicherweise ermutigen, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten.

Für Fahranfänger in der Probezeit ist Vorsicht also doppelt geboten. Ein B-Verstoß reicht bereits, um die Probezeit zu verlängern – und bei zwei solchen Auffälligkeiten droht sogar die Aberkennung der Fahrerlaubnis. Wer also langfristig am Lenkrad bleiben möchte, tut gut daran, auf versteckte Helfer wie Blitzer-Apps zu verzichten.

Die Botschaft ist klar: Sicherheit geht vor. Und das gilt sowohl für die Straße als auch für die eigene Fahrerlaubnis.

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