Was im Handgepäck im 1-Liter-Beutel erlaubt ist
Wenn du mit dem Flugzeug reist, gibt es klare Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck – und die gelten europaweit. In deiner Boarding-Tasche darfst du nur Flüssigkeiten, Gele und Sprays mitführen, die in Behältern mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen verpackt sind. Alle diese kleinen Fläschchen und Tiegel müssen außerdem gemeinsam in einer durchsichtigen, wied verschließbaren Plastiktüte mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut werden. Jer Passagier darf nur eine solche Tüte mitnehmen.
Dazu gehören nicht nur Kosmetikartikel wie Shampoo, Deo oder Gesichtscreme, sondern auch flüssige Lebensmittel. Dazu zählen beispielsweise Marmelade, Streichwurst, Joghurt oder andere Aufstriche. Wer also gerne selbstgemachte Speisen mit an Bord nehmen möchte, sollte sie portionieren – und zwar in kleine Behälter, die nicht mehr als 100 ml fassen.
Wichtig: Die 1-Liter-Tüte wird beim Sicherheitscheck separat durchleuchtet. Um Stress zu vermeiden, solltest du sie schon vorher griffbereit haben. Und: Abgelaufene oder verdächtig aussehende Produkte können trotz korrekter Verpackung vom Personal zurückgewiesen werden.
Medikamente und Babynahrung sind in Ausnahmefällen erlaubt, auch wenn sie etwas größer sind – aber dann meist nur nach vorheriger Anmeldung und mit entsprechender Begründung. Wer unsicher ist, sollte vor der Reise beim jeweiligen Flughafen oder der Fluggesellschaft nachfragen, um Ärger an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
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