Deo im Handgepäck: Was ist erlaubt?

Ein gängiger Mythos beim Reisen: Muss Deo immer in den Koffer? Nein – vor allem wenn es sich um eine feste Variante handelt. Viele wissen nicht, dass Deos in fester Form – wie Cremes oder Sticks – nicht als Flüssigkeiten gelten. Das bedeutet: Sie dürfen problemlos im Handgepäck mitgenommen werden, ohne in eine durchsichtige Plastiktüte gepackt zu werden.

Anders sieht es bei Deo-Sprays oder Roll-Ons aus. Diese enthalten Flüssigkeiten und unterliegen den üblichen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Flugzeug – meist begrenzt auf Behälter mit maximal 100 ml Inhalt. Wer also nicht am Check-in stehen bleiben möchte, sollte hier auf die Größe achten.

Interessant ist auch die Wahl der Textur: Während Sprays schnell trocknen und gleichmäßig verteilt werden, bevorzugen viele die sanfte Anwendung einer Deo-Creme. Sie pflegt die Haut etwas mehr und ersetzt den kühlen Sprüh-Kick durch eine dezente, cremige Frische. Roll-Ons wiederum bieten eine gute Kontrolle bei der Dosierung, trocknen aber langsamer.

Für Reisende, die Wert auf Bequemlichkeit legen, ist ein fester Deo-Stick oft die praktischste Wahl. Er tropft nicht, verstopft nichts und überzeugt durch seine Langlebigkeit. Ob Spray, Creme oder Stick – die Entscheidung hängt letztlich vom persönlichen Gefühl ab. Hauptsache, der Frische-Effekt bleibt bis zum Zielort erhalten.

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