Ist der Doktor eigentlich ein Titel?
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Doktor oft ganz selbstverständlich als Titel bezeichnet. Ob auf dem Türschild, der Visitenkarte oder im Personalausweis – das Kürzel „Dr.“ wirkt wie ein fester Bestandteil der Identität. Rechtlich gesehen liegt hier jedoch ein weitverbreiteter Irrtum vor.
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens. Anders als etwa historische Adelsbezeichnungen gehört er nicht zum eigentlichen Nachnamen. Beim Doktor handelt es sich rein rechtlich um einen akademischen Grad, der im Alltag als Namenszusatz geführt werden darf.
Dass die Abkürzung auf Antrag in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden kann, ändert an dieser Einordnung nichts. Diese Regelung dient lediglich der Identitätsfeststellung im Rechtsverkehr. Wer eine Promotion erfolgreich abgeschlossen hat, trägt somit einen geschützten akademischen Grad – aber im juristischen Sinne keinen Titel.
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