Schenkungssteuer in Deutschland: So hoch ist der Steuersatz

Wenn Eltern ihren Kindern ein Haus übergeben oder eine größere Geldsumme schenken, stellt sich oft die Frage: Wie hoch ist die Schenkungssteuer eigentlich? Die Antwort ist einfach: Die Schenkungssteuer unterliegt in Deutschland denselben Regeln wie die Erbschaftssteuer.

Es gelten identische Steuersätze – zwischen 7 und 50 Prozent – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Schenkung. Enge Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern profitieren dabei von den niedrigsten Sätzen und hohen Freibeträgen. So darf ein Kind beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten, bevor die Schenkungssteuer überhaupt greift.

Freibeträge machen einen großen Unterschied. Geschwister oder Großeltern kommen auf jeweils 20.000 Euro Freibetrag, während ferne Verwandte oder keine Verwandten deutlich geringere Freibeträge haben. Erst ab diesem Freibetrag wird der übertragene Wert besteuert – und zwar progressiv, je höher der Betrag, desto höher der Prozentsatz.

Ein Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn 500.000 Euro. Davon sind 400.000 Euro steuerfrei. Nur die übrigen 100.000 Euro unterliegen der Besteuerung – bei einem Steuersatz von 7 Prozent wären das 7.000 Euro Steuern.

Wichtig ist auch: Schenkungen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, spätestens innerhalb von drei Monaten. Wer zuvor plant, kann durch geschickte Verteilung über mehrere Jahre oder Nutzung der zehnjährigen Frist (bei Wiederholungsschenkungen) sogar Steuern sparen.

Die Schenkungssteuer muss also nicht teuer sein – wenn man die Regeln kennt und frühzeitig berät.

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