Ist ein Auffahrunfall mit 30 km/h wirklich gefährlich?

Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, wie gefährlich bereits ein Auffahrunfall mit nur 30 km/h sein kann. Obwohl diese Geschwindigkeit im Stadtverkehr als moderat gilt, kann der Aufprall erhebliche Folgen haben – sowohl für die Insassen als auch für das Fahrzeug.

Die Knautschzone eines Pkw ist dafür konzipiert, sich bei einem Unfall zu verformen und so einen Großteil der Aufprallenergie aufzunehmen. Dadurch bleibt die Fahrgastzelle möglichst stabil, was die Verletzungsgefahr für die Insassen reduziert. Doch selbst bei einer Geschwindigkeit von nur 30 km/h wird eine erhebliche Menge an Energie freigesetzt. Der Körper erfährt beim Aufprall enorme Belastungen – besonders, wenn keine Sicherheitsgurte getragen werden.

Der ADAC hat in zahlreichen Crashtests gezeigt, dass schon solche vermeintlich geringen Geschwindigkeiten zu schweren Verletzungen führen können. Dazu kommen oft erhebliche Sachschäden: Verkrümmte Karosserien, defekte Scheinwerfer oder ein kaputter Stoßfänger sind keine Seltenheit.

Auch die Frage, wer im Schadensfall haftet, spielt eine große Rolle. Grundsätzlich gilt: Der Auffahrende ist meist der Verursacher – egal ob bei 30 oder 60 km/h. Nur in Ausnahmefällen, wie einer plötzlichen Vollbremsung ohne Grund, kann sich die Haftung verschieben.

Fazit: Auch Tempo 30 kann im Ernstfall tödlich sein. Deshalb ist genügend Sicherheitsabstand und eine angepasste Fahrweise die beste Vorsorge gegen Unfälle – selbst im Stadtverkehr.

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