Wann zählt das Auto bei einer Trennung zum Hausrat?

Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wer den Pkw behalten darf. Ob ein Fahrzeug rechtlich zum Hausrat gehört, hängt nicht zwingend davon ab, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat oder im Fahrzeugbrief steht. Die entscheidende Rolle spielt die tatsächliche Nutzung im Alltag.

Wurde der Pkw überwiegend für Familienzwecke verwendet – etwa für Besorgungen, den Schulweg der Kinder oder gemeinsame Ausflüge und Urlaube –, zählt das Auto rechtlich zum Hausrat. In solchen Fällen kommt es auf die Bedürfnisse der Familie an, sodass beispielsweise derjenige den Wagen zugesprochen bekommen kann, der die Kinder betreut.

Wurde das Fahrzeug hingegen hauptsächlich für berufliche Zwecke oder geschäftliche Fahrten genutzt, gilt es nicht als Hausrat. In diesem Fall verbleibt der Pkw in der Regel bei dem jeweiligen Partner und wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs über das Vermögen geregelt.

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