Kann man ein VPN in der Steuererklärung absetzen?

Die Zahl der Betrugsversuche über das Internet nimmt weiter zu – das wissen viele aus eigener Erfahrung. Um sich zu schützen, investieren immer mehr Menschen in Sicherheitsmaßnahmen wie Antivirenprogramme oder virtuelle private Netzwerke, kurz VPNs. Doch kann man diese Ausgaben auch steuerlich absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wer ein VPN nutzt, um seine berufliche Tätigkeit sicherer zu gestalten – etwa im Homeoffice oder im Außendienst –, kann die Kosten unter Umständen als Werbungskosten geltend machen. Dasselbe gilt für andere präventive Sicherheitsausgaben, die direkt mit dem Beruf verbunden sind. Der entscheidende Punkt: Der Bezug zum Beruf muss klar nachweisbar sein.

Wie Symons in einem Beitrag für The Sydney Morning Herald vom 30.06.2024 betont, steigen die Möglichkeiten, Betrugsversuche abzuwehren, aber auch die Notwendigkeit, dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wer daher in Technologien wie VPNs oder Schutzsoftware investiert, um Geschäftsdaten zu sichern, könnte dafür steuerliche Erleichterungen erhalten.

Wichtig ist jedoch: Private Nutzung bleibt grundsätzlich nicht absetzbar. Wer ein VPN hauptsächlich für private Zwecke nutzt, etwa um Streaming-Dienste freizuschalten, kann die Kosten kaum als Werbungskosten durchsetzen. Wer jedoch beruflich darauf angewiesen ist und dies nachweisen kann, sollte diese Ausgabe in seiner Steuererklärung nicht übersehen.

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