Darf man ein Feuerzeug im Handgepäck mitnehmen?
Die Frage, ob ein Feuerzeug im Handgepäck erlaubt ist, beschäftigt viele Reisende – besonders Raucher oder diejenigen, die unterwegs mal eine Kerze anzünden möchten. Die Antwort ist klar: Ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer darf pro Person mitgeführt werden, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) regelt auf admin.ch, dass der Gegenstand nicht im Handgepäck verstaut werden darf. Stattdessen muss er „auf Person“ getragen werden – also beispielsweise in der Hosentasche oder Jackentasche. Das klingt kleinlich, hat aber einen klaren Grund: Sicherheit. So kann das Feuerzeug während der Kontrolle direkt sichtbar und zugänglich gemacht werden, und das Risiko von unbeabsichtigten Entzündungen im Gepäckraum wird ausgeschlossen.
Wichtig ist auch, was als „handelsüblich“ gilt: Einfache Wegwerffeuerzeuge in Standardform sind erlaubt. Hingegen verboten sind Flammenstreck-Feuerzeuge („Terror-Feuerzeuge“), Multi-Flammen-Brenner, Butan-Brenner oder Feuerzeug-Aufsätze für Pfeifen. Auch sogenannte „Wasserfall-Feuerzeuge“ oder andere auffällige Modelle fallen meist durch die Sicherheitskontrollen.
Streichhölzer sind unter denselben Regeln erlaubt – aber nur eine kleine Schachtel. Und auch sie gehören in die Tasche, nicht in die Reisetasche. Wer diese Regeln missachtet, riskiert, dass das Feuerzeug beschlagnahmt wird – oder im schlimmsten Fall Probleme an der Sicherheitskontrolle bekommt.
Fazit: Ein einfaches Feuerzeug ist erlaubt – wenn es richtig getragen wird. Also: Einstecken, nicht einpacken.
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