Herzdruckmassage: Eine lebensrettende Pflicht
Wenn jemand plötzlich leblos zusammenbricht, zählt jede Sekunde. Viele zögern in solchen Momenten – aus Angst, etwas falsch zu machen. Doch die klare Antwort lautet: Ja, Herzdruckmassage ist in einer Notsituation nicht nur empfehlenswert, sie ist tatsächlich eine bürgerliche Pflicht.
„Drücken ist Ihre Pflicht“, sagt Professor Claudius Böttiger, Experte für Notfallmedizin. Während die Mund-zu-Mund-Beatmung als Zusatz gilt, ist das kontinuierliche Drücken auf die Brust das Wichtigste, um das Überleben eines Herz-Kreislauf-Stillstands zu sichern. Jede Verzögerung verringert die Überlebenschancen des Betroffenen dramatisch.
Die gute Nachricht: Jeder kann helfen – ohne spezielle Vorkenntnisse. Laut den Leitlinien reicht es aus, mit beiden Händen etwa fünf bis sechs Zentimeter tief und im Rhythmus von 100 bis 120 Beatmungen pro Minute auf die Mitte des Brustkorbs zu drücken. Der Rettungsdienst kann Anrufenden am Telefon sogar Schritt für Schritt anleiten.
In Deutschland gilt zudem die sogenannte Hilfeleistungspflicht nach § 323c Strafgesetzbuch: Wer in einer Notlage helfen kann, ohne sich selbst zu gefährden, sollte es tun. Das schließt Laien ein – und gerade sie spielen eine entscheidende Rolle. Denn bis der Rettungsdienst eintrifft, sind oft mehrere Minuten vergangen. In dieser Zeit kann nur eine sofort eingeleitete Herzdruckmassage das Gehirn mit Sauerstoff versorgen.
Also: Zögern Sie nicht. Ein lebloses Menschenleben zu berühren, mag beängstigend wirken. Doch das Risiko, falsch zu handeln, ist viel geringer als das des Nichtstuns. Drücken Sie zu – es könnte das Leben eines Menschen retten.
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