Wem gehört die Küche nach einer Scheidung?
Bei einer Trennung oder Scheidung steht die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums oft an erster Stelle. Eine besondere Rolle nimmt dabei die Küche ein: Im juristischen Sinne zählt eine Einbauküche in den meisten Fällen zum klassischen Hausrat. Da sie während der Ehe für die tägliche gemeinsame Lebensgestaltung genutzt wurde, gilt sie grundsätzlich als gemeinsames Eigentum der Ehepartner.
Bei der Aufteilung des Hausrats sieht das Gesetz eine gerechte und angemessene Verteilung vor. Wer die Küche tatsächlich bezahlt hat, ist dabei oft zweitrangig, solange sie für das gemeinsame Zusammenleben angeschafft wurde. Einigt sich das Paar darauf, dass ein Partner die Küche übernimmt und in der Wohnung verbleibt, hat der andere Partner meist Anspruch auf eine angemessene Finanzielle Ausgleichszahlung. Finden die Parteien keine außergerichtliche Lösung, kann im Zweifel das Familiengericht über den Verbleib entscheiden.
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