Gilt der Kühlschrank als Hausrat?
Bei der Frage, welche Gegenstände in den eigenen vier Wänden über die Hausratversicherung abgesichert sind, herrscht oft Unsicherheit. Besonders in der Küche fragen sich viele Bewohner, ob Großgeräte wie der Kühlschrank zum beweglichen Inventar zählen oder zur Gebäudeversicherung gehören.
Die Antwort ist erfreulich klar: Elektrogeräte wie Ihr Kühlschrank, der Geschirrspüler oder der Backofen fallen unter den Schutz der Hausratpolice. Das gilt auch für Geräte, die fest in eine Einbauküche integriert sind – ganz egal, ob Sie Eigentümer der Wohnung sind oder zur Miete wohnen und die Küche vom Vermieter gestellt wurde.
Sollte es durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl zu einem Schaden am Kühlschrank kommen, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur oder Ersatz. Wichtig ist lediglich, dass Ihre Versicherungssumme hoch genug bemessen ist, um den gesamten Wert Ihres Haushalts realistisch abzudecken.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.