Steuerpflicht in Deutschland trotz Auslandsjob

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist hier in der Regel steuerpflichtig – und das unabhängig davon, wo das Einkommen verdient wird. Das gilt auch, wenn man vollständig im Ausland arbeitet oder aus der Ferne für ein ausländisches Unternehmen tätig ist.

Die Regel ist klar: Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz gilt, wer in Deutschland lebt oder sich hier länger als sechs Monate pro Jahr aufhält, als unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Auch Einkünfte aus dem Ausland müssen beim Finanzamt angegeben werden.

Das klingt streng, ist aber nicht automatisch Nachteil. Deutschland hat nämlich Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern. Das verhindert, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Hat man beispielsweise in Österreich oder der Schweiz Steuern gezahlt, kann man diese oft auf die deutsche Steuer anrechnen lassen.

Ein Beispiel: Ein Freiberufler mit deutschem Wohnsitz arbeitet ganzjährig aus Spanien für internationale Kunden. Sein Einkommen ist dennoch in seiner deutschen Steuererklärung anzugeben. Doch dank des Abkommens zwischen Deutschland und Spanien zahlt er nicht doppelt.

Wichtig ist zudem der Begriff des „Wohnsitzes“: Ein fester Wohnraum, der nutzbar ist, reicht bereits – selbst wenn man selten dort ist. Wer also auszieht, aber eine Wohnung behält, könnte weiterhin als steuerpflichtig gelten.

Für digital Nomaden oder Grenzgänger lohnt sich daher eine genaue Prüfung der persönlichen Situation. Die Steuerberatung kann helfen, Rechte auszuschöpfen und Pflichten richtig einzuschätzen. Wer vorsichtig agiert, bleibt auf der sicheren Seite – und spart unter Umständen bares Geld.

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