Ist Straußenfleisch halal?

Im Islam gilt Straußenfleisch grundsätzlich als halal und somit für den Verzehr erlaubt. Die islamische Gelehrsamkeit stützt sich dabei auf das allgemeine Prinzip, dass die Gaben der Natur und die Tiere der Erde den Menschen als Nahrung zur Verfügung gestellt wurden, solange kein ausdrückliches Verbot vorliegt.

Da der Strauß weder zu den Raubtieren mit Fangzähnen noch zu den Raubvögeln mit Greifkrallen gehört – welche im Islam verboten sind –, fällt sein Fleisch unter die erlaubten Nahrungsmittel. Straußenfleisch gilt sogar als eine besonders gesunde Alternative zu herkömmlichem roten Fleisch, da es sehr mager und eiweißreich ist.

Damit das Fleisch jedoch tatsächlich helal verzehrt werden darf, muss eine entscheidende Bedingung erfüllt sein: Das Tier muss nach den Regeln der islamischen Schächtung (Zabihah) geschlachtet worden sein. Das bedeutet, dass der Schnitt durch die Halsschlagader schnell und präzise erfolgt und dabei der Name Allahs (Bismillah) ausgesprochen wird. Fleisch aus einer nicht-rituellen Schlachtung bleibt für Muslime verboten, selbst wenn die Tierart an sich erlaubt ist.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen