Was ist beim Tornado 7000 in Deutschland erlaubt?

In Deutschland herrscht bezüglich elektronischer Zigaretten und Nachfüllprodukten eine klare Regelung – und beim RandM Tornado 7000 kommt es darauf an, um welches Modell es sich handelt.

Die Nachfüllflüssigkeiten für den Tornado 7000 sind laut aktuellem Stand erlaubt. Das bedeutet: Wer einen wiederaufladbaren Vaporizer besitzt und diesen selbst mit Liquid befüllen möchte, kann das bedenkenlos tun – vorausgesetzt, das Liquid entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Tabakerzeugnisverordnung (TobV), etwa in Bezug auf Nikotingehalt und Verpackung.

Was hingegen nicht erlaubt ist, sind die vorbefüllten Einweg-E-Zigaretten**, also Modelle, die bereits mit Vape-Öl gefüllt sind und nach Gebrauch entsorgt werden. Seit Inkrafttreten strengerer Regelungen im Jahr 2024 gelten solche Geräte als nicht konform mit deutschem Recht, da sie unter die Kategorie der nicht freigegebenen Tabakersatzprodukte fallen.

Die Begründung liegt in der Kontrolle von Inhaltsstoffen und Jugendschutz: Vorbefüllte Einwegprodukte sind oft besonders attraktiv für Jugendliche und entziehen sich einer transparenten Überprüfung. Deshalb hat die deutsche Gesundheitsbehörde den Verkauf dieser Geräte untersagt.

Wer also den Tornado 7000 nutzen möchte, sollte auf wiederverwendbare Systeme mit separater Liquidabfüllung setzen. Diese Variante bleibt legal und bietet gleichzeitig mehr Flexibilität beim Geschmack und Nikotindosierung.

Wichtig: Wer unsicher ist, sollte vor dem Kauf stets auf die aktuelle Zulassung prüfen – etwa über die Webseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) oder beim Händler nachfragen.

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