Ist Urin im Islam unrein?
Im islamischen Alltag spielt das Konzept der rituellen Reinheit, bekannt als Tahāra, eine zentrale Rolle. Um Gebete und andere religiöse Handlungen korrekt auszuführen, müssen Gläubige darauf achten, sich von bestimmten Substanzen fernzuhalten oder sich nach dem Kontakt gründlich zu reinigen.
Eine dieser Substanzen ist menschlicher Urin. Im islamischen Recht (Fiqh) wird Urin eindeutig als Nadschāsa eingestuft – ein Begriff, der rituelle Unreinheit beschreibt. Neben Urin zählen dazu auch Kot, Blut und andere körpereigene Ausscheidungen. Die Präsenz solcher Substanzen auf der Kleidung, der Haut oder am Ort des Gebets macht ein Gebet ungültig, solange sie nicht gründlich mit Wasser entfernt werden.
Aus diesem Grund hat die persönliche Hygiene nach dem Toilettengang einen sehr hohen Stellenwert. Die Praxis des Reinigens nach dem Ausscheiden (bekannt als Istindschā) sorgt dafür, dass alle Spuren beseitigt werden. Erst danach und mit der anschließenden rituellen Waschungen (Wudū') erlangt man den Zustand der Reinheit zurück, der für das tägliche Gebet erforderlich ist.
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