Darf ein Arzt Patienten ablehnen?

Im Notfall muss jeder Arzt helfen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) besteht eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung, wenn jemand in einer Notsituation ist und ohne Unterstützung in Lebensgefahr geraten könnte. Das bedeutet: Egal ob Hausarzt, Facharzt oder Arzt im Krankenhaus – niemand darf einen akuten Notfall ablehnen. Wenn jemand beispielsweise mit starken Schmerzen, Atemnot oder einer Verletzung in die Praxis kommt, muss er behandelt werden.

Anders sieht es bei regulären, nicht dringenden Terminen aus. Hier hat der Arzt unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, neue Patienten abzulehnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Praxis bereits voll belegt ist oder die Behandlung nicht in das behandelte Krankheitsbild passt. Auch persönliche Gründe, wie beispielsweise ein Konflikt zwischen Arzt und Patient, können eine Kündigung der Behandlung begründen – allerdings nur, wenn dem Patient genügend Zeit bleibt, um einen anderen Arzt zu finden.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie ohne triftigen Grund abgewiesen wurden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. Oft klärt ein ehrlicher Austausch Missverständnisse. Sollte sich keine Lösung finden lassen, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder eine Patientenberatungsstelle wenden.

Vertrauen ist eine wichtige Grundlage in der Arzt-Patienten-Beziehung. Wer sich nicht gut betreut fühlt, sollte sich nach einer Alternative umsehen – und umgekehrt gilt das natürlich auch für Ärzte.

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