Wann ist man in Deutschland noch „jung“?
Die Frage, ab wann man als „alt“ gilt, ist natürlich immer auch eine Frage des Gefühls. Doch im juristischen Sinne gibt es klare Definitionen – und die überraschen manche. In Deutschland gilt laut dem Sozialgesetzbuch, genauer im § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Achten Buches (SGB VIII), noch jeder als junges Mensch, der unter 27 Jahren ist.
Diese Definition spielt vor allem in Bereichen wie der Jugendhilfe, der Ausbildungsförderung oder bei bestimmten Sozialleistungen eine Rolle. So können junge Erwachsene bis zum Ende des Monats, in dem sie 27 werden, unter Umständen Anspruch auf Unterstützung haben – etwa bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder bei Wohnhilfen.
Viele denken vielleicht, dass man spätestens mit 21 oder nach dem Ende des Studiums „richtig erwachsen“ ist. Doch die Gesellschaft erkennt an, dass der Übergang ins Erwachsenenleben heute länger dauern kann. Studium, Ausbildung, erste Berufserfahrungen – all das braucht Zeit. Und dass der Staat diese Lebensphase bis zum 27. Lebensjahr als „jung“ einstuft, spiegelt diese Realität wider.
Dabei ist „jung“ natürlich kein festes biologisches, sondern ein soziales Konzept. Im Alltag mag man mit 27 vielleicht schon „erwachsen“ sein – Rechnungen bezahlen, Verantwortung übernehmen, Karriere aufbauen. Aber rechtlich und administrativ bleibt man noch ein Stück weit im Schirm der Jugend.
Ob man mit 27 also „alt“ ist? Eher nicht – jedenfalls nicht nach deutschem Recht. Und auch nicht im Leben vieler anderer. Die 20er sind heute oft eine Zeit der Suche, der Entwicklung – und eben noch nicht das Ende der Jugendlichkeit.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.