Darf man 2024 noch eine Brennwertheizung einbauen?
Ja, im Jahr 2024 ist der Einbau einer Brennwertheizung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlauben zwar keine neuen Heizungen mit reinem Erdgas mehr, doch Brennwertkessel, die mit Gas betrieben werden, dürfen noch installiert werden – vorausgesetzt, sie kombinieren sich mit einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage.
Ein wichtiger Punkt betrifft bestehende Heizungen: Wer bereits eine Gasheizung hat, darf diese weiter nutzen und auch reparieren. Aber Achtung: Nach wie vor gilt die Altersgrenze von 30 Jahren. Das bedeutet, dass alle Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb gingen, spätestens zum 1. Januar 2024 außer Betrieb genommen werden mussten. Diese Regelung bleibt unabhängig vom neuen Heizungsgesetz bestehen und betrifft vor allem ältere Anlagen in Bestandsimmobilien.
Dennoch lohnt sich die Umrüstung auf eine moderne Brennwerthechnik oft, selbst wenn nur als Zwischenschritt. Die Geräte nutzen die Energie effizienter als ihre Vorgänger und senken so Verbrauch und Heizkosten. Zudem können sie gut mit zukünftigen Umstellungen auf Wasserstoff oder Hybridlösungen kombiniert werden – falls das Netz entsprechend umgebaut wird.
Für Hauseigentümer heißt es also: Handeln statt warten. Wer eine alte Heizung ersetzen muss, sollte sich frühzeitig beraten lassen – nicht nur, um rechtssicher zu handeln, sondern auch, um von Fördermitteln und langfristigen Einsparungen zu profitieren.
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