Darf man einen Patienten ablehnen?
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Ärzte verpflichtet sind, jeden Patienten zu behandeln, der in ihre Praxis kommt. Doch das stimmt so nicht. Tatsächlich hat jeder Arzt in Deutschland das Recht, selbst zu entscheiden, ob er eine Behandlung aufnimmt oder nicht – mit wenigen Ausnahmen.
Die freie Wahl der Patienten gilt ebenso wie die freie Wahl der Ärzte. Das bedeutet: Während Patienten den Arzt frei wählen dürfen, darf auch der Arzt entscheiden, ob er eine Behandlungsbeziehung eingehen möchte. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise das Vertrauensverhältnis fehlt, die Praxis bereits voll ist oder die Erkrankung außerhalb des Fachgebiets liegt.
Ein Arzt darf also grundsätzlich einen Patienten ablehnen, auch wenn dieser spontan in die Praxis kommt. Das ist kein Verstoß gegen die Berufspflicht, solange die Ablehnung nicht diskriminierend ist – etwa wegen Herkunft, Religion oder sozialem Status.
Wichtig ist jedoch der Unterschied zwischen ambulanter Versorgung und Notfallversorgung. In lebensbedrohlichen Situationen – zum Beispiel im Rettungsdienst oder im Krankenhaus – gilt eine andere Regelung: Dort dürfen Ärzte keine Behandlung verweigern, wenn akute Gefahr für Leib oder Leben besteht.
Dennoch bleibt die Entscheidung, ob eine dauerhafte Behandlung aufgenommen wird, beim Arzt. Patienten können sich dann an einen anderen Facharzt oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, um eine neue Zuweisung zu erhalten.
Das Fazit ist klar: Kein Arzt in Deutschland muss jeden Patienten behandeln. Die freie Berufsausübung schützt auch die Grenzen der ärztlichen Belastbarkeit und das Recht auf eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung.
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