Kann man ein geerbtes Haus einfach verschenken?

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht oft vor der Frage: Soll ich es behalten, verkaufen – oder gleich an die nächste Generation weitergeben? Viele hoffen dabei, das geerbte Objekt steuerfrei an Kinder oder andere Verwandte zu übertragen. Doch das kann unter Umständen teuer werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom November 2019 klargestellt: Nur wenn der Erbe das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt, bleibt die Übertragung an nahe Angehörige von der Erbschaftssteuer befreit. Wer das Objekt hingegen kurz nach dem Erbe verschenkt, riskiert, dass das Finanzamt nachträglich Steuern verlangt.

Das ist kein willkürliches Vorgehen. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Erben durch schnelle Schenkungen Steuern sparen – besonders, wenn das Haus nie wirklich genutzt wurde. Selbst wenn emotionale Gründe für eine frühe Weitergabe sprechen, wie zum Beispiel der Wunsch, den Kindern frühzeitig Wohnraum zu geben, gelten die Regeln streng.

Ein wichtiger Hinweis: Die zehnjährige Frist gilt nur für die Steuerbefreiung bei Nutzung durch den Erben. Wer das Haus trotzdem früher verschenken möchte, sollte sich im Klaren sein, dass eine Erbschaftssteuer anfallen kann – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie.

Ein solcher Schritt sollte daher gut überlegt sein. Steuerliche Folgen lassen sich oft nicht vermeiden, aber mit einer frühzeitigen Beratung durch einen Steuerberater oder einen Notar können unangenehme Überraschungen vermieden werden.

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