Krankenversicherung kündigen bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie aus Deutschland in ein anderes Land ziehen, müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Eine Fortführung des Versicherungsschutzes ist in der Regel nicht möglich, da die deutschen Krankenkassen nur für einen begrenzten Zeitraum im Ausland leisten – beispielsweise bei Urlaubsreisen oder kurzfristigen Aufenthalten.
Stattdessen sind Sie verpflichtet, eine internationale oder private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese sorgt dafür, dass Sie auch im neuen Heimatland medizinisch versorgt werden können. Ohne einen solchen Schutz laufen Sie Gefahr, im Krankheitsfall hohe Kosten selbst tragen zu müssen.
Die Kündigung der Krankenversicherung sollte rechtzeitig vor dem Umzug** erfolgen. In der Regel reicht eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Umzugsdatums und der neuen ausländischen Adresse. Beachten Sie, dass die Kündigung meist fristgerecht und mit einer Frist von einigen Wochen bis Monaten erfolgen muss – erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob man die gesetzliche Krankenversicherung einfach beibehalten kann, wenn man nur vorübergehend ins Ausland geht. Die Antwort lautet: Nein – bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel verlieren Sie automatisch den Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung.
Ein Umzug ins Ausland bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich. Die Kündigung der Krankenversicherung und der Abschluss eines neuen, passenden Versicherungsschutzes gehören zu den wichtigsten Schritten, um im neuen Land gut abgesichert zu sein.
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