Kann man den Chef abmahnen?
Die meisten denken bei einer Abmahnung sofort an den Arbeitnehmer – schließlich bekommt dieser oft einen Verweis, wenn Regeln im Betrieb nicht eingehalten werden. Doch das Recht zur Abmahnung ist nicht nur einseitig. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Chef abmahnen.
Wann ist eine Abmahnung vom Mitarbeiter gerechtfertigt?Grundlage ist in der Regel der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag. Hält der Arbeitgeber beispielsweise zugesagte Gehaltszahlungen nicht ein, ignoriert Arbeitszeiten oder verletzt andere vertragliche Pflichten, kann dies eine formelle Abmahnung rechtfertigen. Auch bei Diskriminierung, Mobbing durch Vorgesetzte oder wiederholten Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kann eine Rüge sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass die Abmahnung schriftlich erfolgt und konkret benennt, welcher Verstoß vorliegt. Sie sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein und eine Frist zur Besserung setzen. Denn das Ziel ist nicht Konfrontation, sondern die Einhaltung der vereinbarten Arbeitsbedingungen.
Wer darf überhaupt abmahnen?Laut ver.di können Abmahnungen grundsätzlich von allen weisungsbefugten Vorgesetzten ausgesprochen werden. Doch auch umgekehrt hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, auf Pflichtverletzungen des Arbeitgebers hinzuweisen – besonders, wenn diese wiederholt oder gravierend sind. In vielen Fällen ist es ratsam, vorher eine Beratung durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einzuholen.
Die Abmahnung des Chefs ist zwar ungewöhnlich, aber kein Tabu – vor allem, wenn die eigene Stellung im Betrieb auf faire Behandlung angewiesen ist.
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