Kann man mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf seit dem 1. Juli 2014 bereits mit 63 Jahren in die Rente gehen – und das ohne Abzüge bei der monatlichen Zahlung. Diese Regelung ist besonders für Menschen wichtig, die viele Jahre Beiträge geleistet haben und früh aus dem Erwerbsleben aussteigen möchten.

Die Möglichkeit gilt vor allem für alle, die im Jahr 1952 oder früher geboren wurden. Wer später geboren ist, muss in der Regel länger arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten. Die Regelung mit 63 Jahren ist also eine Anerkennung für eine lange Erwerbsbiografie und soll Menschen belohnen, die über Jahrzehnte hinweg Beiträge gezahlt haben.

Wichtig ist: Nicht nur die Zahl der Beitragsjahre zählt, sondern auch, ob diese durchgängig in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden. Freiwillige Beiträge oder Zeiten der Kindererziehung und Ausbildung können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden, aber entscheidend ist der Nachweis von mindestens 45 Pflichtjahren.

Wer wissen möchte, ob er die Voraussetzungen erfüllt, sollte frühzeitig einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort erhält man eine persönliche Auskunft über die eigene Rentenlage und kann besser planen, wann der ideale Zeitpunkt für den Ruhestand ist.

Die Rente mit 63 ohne Abschläge ist kein Automatismus – aber für viele langjährig Versicherte eine echte Option, um beruflich auszuscheiden, ohne finanziell Einbußen hinnehmen zu müssen.

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