Hauptjob und Minijob kombinieren: Was ist erlaubt?
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie neben ihrer regulären Beschäftigung zusätzlich Geld verdienen dürfen. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein sogenannter Nebenjob auf Minijob-Basis bietet eine hervorragende Möglichkeit, das monatliche Einkommen aufzubessern, ohne dass dafür hohe steuerliche Abzüge anfallen.
Allerdings gibt es klare rechtliche Vorgaben, die Sie beachten müssen, wenn Sie mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausüben. Wer bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf genau einen versicherungsfreien Minijob nebenher ausführen. Wenn Sie jedoch keinen Hauptjob haben und stattdessen mehrere kleine Tätigkeiten ausüben möchten, sieht die Regelung etwas anders aus. In diesem Fall ist die Ausübung von zwei oder mehr Minijobs erlaubt, solange der Verdienst insgesamt die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro monatlich nicht überschreitet.
Sobald die Summe aller Minijobs diese Verdienstgrenze übersteigt, werden die Einkünfte zusammengerechnet. Das führt dazu, dass die Jobs ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig werden und nicht mehr als Minijob gelten. Um Nachzahlungen bei der Steuer oder den Sozialabgaben zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verdienste stets genau im Blick behalten.
Vergessen Sie zudem nicht, Ihren Arbeitgeber im Hauptberuf über den Nebenjob zu informieren. Oft verlangen Arbeitsverträge eine vorherige Zustimmung, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsleistung nicht leidet und die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
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