Darf man Menschen- und Tiereizellen miteinander befruchten?

Die Vorstellung, Mischwesen aus Mensch und Tier zu erschaffen, klingt nach Science-Fiction – doch in der Wissenschaft taucht diese Frage immer wieder auf. In Deutschland und den meisten anderen Ländern ist es jedoch streng verboten, menschliche Eizellen mit tierischem Sperma zu befruchten oder umgekehrt. Auch der Versuch, menschliche Embryonen in Tiere einzupflanzen, fällt unter Strafe.

Das Gesetz ist hier eindeutig: Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Diese Bestimmungen stammen aus dem Embryonenschutzgesetz, das bereits 1990 verabschiedet wurde und bis heute gilt. Ziel ist es, die Grenze zwischen Mensch und Tier zu wahren und ethische Grenzen nicht zu überschreiten.

Wissenschaftler nutzen zwar manchmal sogenannte Chimären – also Organismen mit Zellen verschiedener Arten – für Forschungszwecke, etwa um menschliche Organe in Tieren wachsen zu lassen. Doch dabei werden keine befruchtungsfähigen Eizellen kombiniert. Die Erzeugung eines lebenden Mischwesens aus Mensch und Tier bleibt damit tabu – sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht.

Obwohl die Technik in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht hat, bleibt die Frage: Nur weil etwas theoretisch möglich ist, sollte es auch getan werden? Die klare Antwort der Gesellschaft und der Gesetzgebung lautet: Nein. Die Grenze zwischen Mensch und Tier soll nicht verschwimmen.

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