Kann man aus der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden?
Grundsätzlich wird man nicht einfach „ausgeschlossen“ aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch es gibt Lebenssituationen, in denen das Pflichtmitglied bei der GKV endet – zum Beispiel bei Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze, bei Selbstständigkeit oder im Ruhestand.
Was passiert dann? Wer nicht mehr automatisch pflichtversichert ist, hat die Wahl: Entweder man bleibt freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse oder wechselt in eine private Krankenversicherung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, abhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und individuellen Bedürfnissen.
Wer als freiwilliges Mitglied bleibt, zahlt weiterhin Beiträge zur GKV – allerdings komplett aus eigener Tasche, da der Arbeitgeberanteil entfällt. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Für viele, besonders für Gutverdiener, kann die private Krankenversicherung in solchen Fällen günstiger sein.
Umgekehrt ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung heute nur noch in Ausnahmefällen möglich – etwa bei Einkommensrückgang unter die Versicherungspflichtgrenze. Deshalb sollte man die Entscheidung nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass die Wahl zwischen GKV und PKV gut überlegt sein muss. Informationen dazu gibt es direkt bei den Krankenkassen oder auf der Website des Ministeriums.
Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – denn die Konsequenzen können langfristig sein.
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