Kann ein Wohnrecht entzogen werden?
Ein lebenslanges Wohnrecht klingt verlässlich – und das ist es in der Regel auch. Doch es gibt Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen kann ein solches Recht tatsächlich entzogen werden. Das passiert jedoch nicht einfach so, sondern nur durch ein Gerichtsurteil.
Der Eigentümer der Immobilie kann gegen den Berechtigten klagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt. Dazu gehört vor allem, die Wohnung ordnungsgemäß zu nutzen und in einem gepflegten Zustand zu halten. Lässt jemand beispielsweise die Wohnung vor die Hunde gehen, entstehen Schimmel, es kommt zu Wasserschäden oder gar zu einer eklatanten Vernachlässigung – dann kann der Eigentümer rechtlich einschreiten.
Das Gericht kann dann entscheiden, das Wohnrecht aufzuheben – oder zumindest Schadenersatz zu fordern. Denn wer ein Wohnrecht hat, darf es nicht missbrauchen. Selbst bei lebenslangem Recht gilt: Mitnutzer müssen sich an die üblichen Regeln der Wohnpflege halten.
Ein klassisches Beispiel ist, wenn jemand über Jahre die Heizung ausschaltet, Fenster kaputt lässt und dadurch Schimmel entstehen lässt. Das schädigt nicht nur die Bausubstanz, sondern gefährdet auch die Gesundheit anderer. In solchen Fällen greift das Gesetz dem Eigentümer unter die Arme.
Grundsätzlich ist ein Wohnrecht also stabil – aber kein Freibrief für Vernachlässigung. Wer dauerhaft gegen die Pflichten verstößt, riskiert letztlich den Verlust des Rechts. Wer also lebenslang wohnen darf, sollte auch dafür sorgen, dass die Wohnung lebenslang bewohnbar bleibt.
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