Haupt- und Minijob beim selben Arbeitgeber: Ist das erlaubt?

Wer bereits eine fest in Vollzeit oder Teilzeit verankerte Hauptbeschäftigung ausübt, zieht häufig in Erwägung, durch einen zusätzlichen Minijob das monatliche Einkommen aufzubessern. Doch ist das eigentlich beim selben Arbeitgeber möglich?

Die rechtliche Lage in Deutschland ist an dieser Stelle eindeutig geregelt: Eine Kombination aus Hauptberuf und steuerfreiem Minijob beim gleichen Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht zulässig. Gesetzlich wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass alle Tätigkeiten für dasselbe Unternehmen ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis bilden. Die Verdienste aus beiden Tätigkeiten werden zusammengerechnet. Das bedeutet, dass der zusätzliche Verdienst voll sozialversicherungspflichtig wird und die steuerlichen Vorteile eines klassischen Minijobs komplett entfallen.

Wer dennoch legal und steuerbegünstigt dazuverdienen möchte, muss den Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben. Neben einer Hauptbeschäftigung darf genau eine geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleiben. Um rechtliche Missverständnisse oder Probleme mit der Sozialversicherung zu vermeiden, sollte zudem vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit immer die Zustimmung des ersten Arbeitgebers eingeholt werden.

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