Können Kredite beim Unterhalt abgezogen werden?
Wenn es um die Berechnung von Unterhalt geht, stellt sich oft die Frage, ob laufende Kredite berücksichtigt werden können. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Beim sogenannten anrechenbaren Nettoeinkommen – also dem Betrag, der tatsächlich für die Unterhaltszahlung herangezogen wird – dürfen bestimmte regelmäßige Belastungen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.
Dazu gehören auch laufende Kreditraten, sowohl die Tilgung als auch die Zinsen. Voraussetzung ist, dass der Kredit nicht willkürlich aufgenommen wurde, sondern aus einem vernünftigen Grund – etwa für eine Immobilie, ein notwendiges Auto oder die Sanierung einer Wohnung. Gerichte prüfen dabei, ob die Kreditaufnahme zumutbar und wirtschaftlich vertretbar war.
Wichtig ist: Nicht jede Schuldenlast führt automatisch zu einer Unterhaltsminderung. Die zuständige Stelle – sei es das Familiengericht oder die Unterhaltsberechnungsstelle – schaut genau hin. Unverhältnismäßig hohe Kredite oder Konsumkredite für Luxusgüter werden oft nicht anerkannt.
Ein Beispiel: Wer einen Kredit für ein gebrauchtes Auto aufgenommen hat, das für den Arbeitsweg nötig ist, hat gute Chancen, die Raten abziehen zu lassen. Wer hingegen einen teuren Urlaub per Kredit finanziert hat, wird damit kaum durchkommen.
Fazit: Kredite können den Unterhalt mindern, aber nur, wenn sie sachlich gerechtfertigt und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen – etwa über einen Fachanwalt für Familienrecht.
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