Kann man sein Vermögen verschenken?

Ja, man kann sein Vermögen verschenken – und das bereits zu Lebzeiten. Eine Schenkung ist eine bewusste Entscheidung, bei der jemand freiwillig und ohne Gegenleistung etwas von seinem Vermögen an eine andere Person abgibt. Im Gegensatz zu einer Erbschaft, die erst nach dem Tod erfolgt, ermöglicht die Schenkung eine frühzeitige Übertragung von Geld, Immobilien oder anderen Werten.

Das entscheidende Merkmal einer Schenkung ist, dass sie unentgeltlich erfolgt. Der Schenkende verzichtet freiwillig auf seinen Besitz, ohne etwas dafür zurückzuerhalten. Solche Zuwendungen sind besonders beliebt, um Angehörigen unter die Arme zu greifen – etwa beim Kauf einer Immobilie oder bei der Finanzierung eines Studiums. Doch auch Freunde oder wohltätige Organisationen können Begünstigte sein.

Wichtig ist: Auch bei Schenkungen gelten steuerliche Freibeträge. Pro Empfänger und Jahr können beispielsweise bis zu 20.000 Euro an Kinder steuerfrei geschenkt werden. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnern liegt der Freibetrag sogar bei 500.000 Euro. Wer darüber hinaus schenkt, muss unter Umständen Schenkungssteuer zahlen. Deshalb lohnt sich eine vorausschauende Planung – idealerweise mit Beratung durch eine vertrauenswürdige Bank oder einen Fachexperten.

Die Rheingauer Volksbank eG betont, dass Schenkungen nicht nur finanziell, sondern auch emotional von großer Bedeutung sein können. Wer zu Lebzeiten gibt, erlebt die Freude des Beschenkten oft unmittelbar – ein Geschenk, das beide Seiten bereichert.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen