Kann man sich mit 63 noch arbeitslos melden?
Ja, grundsätzlich kann man sich auch mit 63 Jahren noch arbeitslos melden – unter bestimmten Voraussetzungen. Wer kurz vor der Regelaltersrente steht und bereits arbeitslos ist, hat die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beziehen. Dieses kann bis zu zwölf Monate lang gezahlt werden, wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens 30 Monate betrug.
Was viele nicht wissen: Wenn das ALG I ausläuft, bevor die Altersrente beginnt, und kein neuer Job gefunden wurde, kann unter Umständen Arbeitslosengeld II (ALG II), also Hartz IV, beantragt werden – auch im Alter von über 63 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus anderen Einkünften oder Vermögen gesichert werden kann. Dabei werden etwa Renten, Ersparnisse oder Einkünfte aus Nebentätigkeiten angerechnet.
Wichtig ist auch die Meldung bei der Agentur für Arbeit: Wer sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos meldet, sichert sich seinen Anspruch. Besonders relevant wird das, wenn die letzte Beschäftigung befristet endet und die Rente erst später beginnt.
Ein weiterer Weg kann die vorzeitige Rente sein – etwa die Altersrente für langjährig Versicherte, die ab 63 Jahren möglich ist, wenn 35 Beitragsjahre vorliegen. Dann entfällt oft die Notwendigkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Doch Vorsicht: Eine vorzeitige Rente wird lebenslang gekürzt.
Für viele ist es daher sinnvoll, frühzeitig mit der Arbeitsagentur zu sprechen und die individuelle Situation prüfen zu lassen – besonders in der Übergangsphase zur Rente.
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