Darf der Arbeitgeber den kompletten Jahresurlaub vorschreiben?
Nein, das darf er nicht. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihr Arbeitgeber von ihnen verlangen darf, den gesamten Urlaub für das Jahr schon zu Beginn festzulegen. Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht zulässig.
Der Arbeitgeber hat zwar ein Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, vor allem um den reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Er kann aber nicht verlangen, dass Mitarbeitende ihren gesamten Jahresurlaub schon im Januar buchen. Der Urlaubsanspruch gehört dem Arbeitnehmer – und er hat das Recht, flexibel zu entscheiden, wann er seine Tage nimmt.
Es ist zwar sinnvoll, einzelne Urlaubszeiten frühzeitig abzusprechen, besonders in kleineren Teams oder zu Hochsaisonzeiten. Dennoch muss immer genügend Freiraum bleiben. Besonders wichtig: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei einer 5-Tage-Woche) innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden kann. Wird dieser nicht genommen, verfällt er in der Regel, es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe – und selbst dann muss der Arbeitgeber den Urlaub bis spätestens 30. September des Folgejahres ermöglichen.
Wenn ein Chef versucht, den kompletten Urlaub im Voraus festzulegen, sollte man ruhig, aber bestimmt bleiben. Ein Hinweis auf die Rechtslage – beispielsweise durch Beratung bei Organisationen wie der ArbeitnehmerHilfe e.V. – kann oft helfen. Am Ende gilt: Der Urlaub dient der Erholung, und die sollte man sich nicht nehmen lassen – weder durch Druck noch durch falsche Forderungen.
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