Darf der Arbeitgeber Urlaub auszahlen?
Nein, Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht dazu zwingen, Ihren Urlaub in Geld auszahlen zu lassen – und umgekehrt: Auch Sie können nicht einfach verlangen, Ihre Urlaubstage bar ausgezahlt zu bekommen. Das ist laut deutschem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt.
Der gesetzliche Hintergrund ist klar: Urlaub dient der Erholung. Deshalb sieht das Gesetz eine sogenannte Pflichterholungszeit vor – das heißt, der Arbeitnehmer soll sich tatsächlich erholen, nicht nur eine finanzielle Entschädigung erhalten. Eine Auszahlung von regulärem Urlaub widerspricht genau diesem Zweck.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis endet, müssen nicht genommene Urlaubstage vom Arbeitgeber finanziell ausgeglichen werden. In diesem Fall bleibt dem Arbeitnehmer keine Wahl – der Anspruch wird in Geld abgegolten.
Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber nicht einfach pauschal verlangen dürfen, dass Mitarbeitende ihren Urlaub "verfallen lassen", wenn er nicht genommen wird. Wer also im Jahr nicht alle Tage genommen hat, behält normalerweise Anspruch darauf – entweder in den ersten Monaten des Folgejahres oder, im schlimmsten Fall, als Entgelt beim Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ein Arbeitgeber, der versucht, stattdessen eine Auszahlung während des laufenden Arbeitsverhältnisses durchzusetzen, handelt gegen das Gesetz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in solchen Fällen ruhig bleiben – und gegebenenfalls eine Beratung durch den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft in Erwägung ziehen.
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