Dürfen Ukrainer derzeit abgeschoben werden?
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 hat sich die Lage für ukrainische Staatsbürger in Deutschland deutlich verändert. Viele Menschen suchten hier Schutz und wurden aufgrund der besonderen Umstände zunächst geduldet oder erhielten vorübergehenden Schutzstatus. Eine Frage, die vielen Betroffenen unter den Nägeln brennt: Kann ich trotz eines Abschiebungsbescheids jetzt in die Ukraine abgeschoben werden?
Die klare Antwort lautet: Nein – zumindest nicht im Moment. Obwohl ein formeller Abschiebungsbescheid vorliegen könnte, werden Abschiebungen in die Ukraine derzeit nicht durchgeführt. Dies gilt unabhängig davon, ob der betroffene Mensch einen Asylantrag gestellt hat oder nicht. Die Bundesbehörden berücksichtigen die aktuelle Sicherheitslage im Kriegsgebiet und halten eine Rückkehr für unzumutbar.
Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Bescheid allein nicht automatisch eine Abschiebung nach sich zieht – besonders wenn höhere Gründe, wie Krieg oder humanitäre Krisen, dagegen sprechen. Die meisten ukrainischen Staatsbürger in Deutschland profitieren ohnehin vom vorübergehenden Schutz nach der Richtlinie 2001/55/EG, die eine Abschiebung explizit untersagt.
Trotzdem ist Vorsicht geboten: Wer einen Abschiebungsbescheid erhält, sollte ihn nicht ignorieren. Es lohnt sich, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, um den eigenen Status zu klären – besonders wenn sich die Lage in Zukunft ändern sollte.
Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch müssen Ukrainer, die sich in Deutschland aufhalten, keine Angst vor einer Abschiebung in die Heimat haben. Die Behörden handeln verantwortungsbewusst und berücksichtigen die Realität vor Ort.
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